Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung

The Art of E-Mobility 2011

I. Veranstalter des Wettbewerb
Veranstalter des Gewinnspiels „The Art of E-Mobility“ ist die RWE Effizienz GmbH („RWE Effizienz“) mit Unterstützung von ADAC e.V. („ADAC“) und der TAS Emotional Marketing GmbH („TAS“).

II. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigte Personen

Teilnehmen darf jede volljährige natürliche Person, die zum Start des Wettbewerbs am 26.05.2011 ihren Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Niederlande hat und mindestens im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ist. Die Teilnahme erfolgt im Team. Ein Team besteht jeweils aus mindestens 2 Personen, maximal jedoch aus 8 Personen. Pro Team muss ein Teamleiter bestimmt werden. Der Teamleiter ist berechtigt, für und gegen alle Teammitglieder im Rahmen der Bewerbung Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Es wird den Teilnehmern freigestellt, Mitglied in mehreren Teams zu sein. Pro teilnehmendem Team muss jedoch mindestens der Teamleiter im Besitz eines gültigen Studentenausweises einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Niederlande sein. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der RWE Effizienz und des ADAC, deren verbundene Unternehmen und Kooperationspartner sowie deren jeweilige Angehörige.

III. Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb

  1. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über die Webseite www.art-of-emobility.com. Die Teilnehmer verpflichten sich, die für die Teilnahme an dem Gewinnspiel erforderlichen Daten vollständig und richtig anzugeben.
  2. Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur möglich, wenn der Bewerbung ein zwei- bis dreiminütiges Bewerbungsvideo beiliegt. Hierin müssen die Teams jeweils erklären, wer sie sind, warum sie den Fiat gewinnen wollen und wie sie den Fiat und die Smart-Station analog der Beschreibung auf Homepage und Flyer in Szene setzen wollen („Idee“).
  3. Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. Juli 2011.

IV. Ermittlung und Vorauswahl der teilnehmenden Teams

Die teilnahmeberechtigten Teams bewerben sich mit einem zwei- bis dreiminütigen Video über sich und ihre Idee. Aus allen Bewerbungsvideos wählt die Jury (bestehend aus einem von der Geschäftsführung der RWE Effizienz benannten Person sowie zwei vom ADAC benannten Personen) mehrheitlich bis zu zehn, der aus ihrer Sicht kreativsten und einfallsreichsten Ideen aus. Die dann ausgewählten Teams werden bis spätestens zum 08. August 2011 benachrichtigt und erhalten daraufhin den Wettbewerbsvertrag zugeschickt, den sie uns binnen 4 Werktagen vollständig ausgefüllt und unterschreiben zurückschicken. Die in der Vorauswahl ausgeschiedenen Teams werden unverzüglich benachrichtigt und scheiden aus der weiteren Teilnahme am Wettbewerb aus. Ein Anspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.

V. Wettbewerbsverlauf und Ermittlung des Gewinnerteams

  1. Die ausgewählten Teams erhalten für den Zeitraum, in welchem sie die in ihrem Bewerbungsvideo dargestellte Idee umsetzen, den MicroVett Fiat 500 („Fiat“) sowie eine mobile RWE Smart-Station zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung. Im Gegenzug verpflichten sich die ausgewählten Teams, die im Rahmen des Wettbewerbs eingereichte Idee innerhalb des vom Veranstalter definierten Zeitraums, frühestens ab dem 15. August 2011, am Fiat und der mobilen RWE Smart-Station umzusetzen, im Art-of-E-Mobility Blog (www.e-mobilityblog.com) über den Fortschritt zu berichten und ein dreiminütiges Präsentationsvideo als Abschluss des eigenen Projektes zu erstellen und im Blog hochzuladen („Wettbewerbsbeitrag“). Die Einzelheiten werden in einem Wettbewerbsvertrag vereinbart.
  2. Die Teammitglieder der ausgewählten Teams werden gemeinsam jeweils einen Wettbewerbsvertrag mit RWE Effizienz abschließen, in welchem insbesondere die Nutzung und Rückgabebedingungen bezüglich des Fiat und der RWE Smart-Station sowie weitere Bedingungen in Zusammenhang mit dem Wettbewerb vereinbart werden. Der Wettbewerb startet dann ab dem 15. August 2011. Die ausgewählten Teams sollen regelmäßig über die Umsetzung ihrer Idee via den „E-Mobility Blog“ von RWE Effizienz berichten.
  3. Das Präsentationsvideo als Abschluss des eigenen Projektes muss binnen fünf Tagen nach Beendigung der Arbeit am eigenen Projekt im Art-of-E-Mobility Blog hochgeladen sein. Teams, die ihr Video erst nach Ablauf der Frist hochladen, werden nicht in die Endbewertung einbezogen und scheiden von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb aus.

VI. Wettbewerbsbeiträge

  1. Die Teilnehmer übertragen unentgeltlich das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen erfolgten Wettbewerbsbeiträgen, insbesondere an den auf dem Blog www.e-mobilityblog.com eingestellten Texten, Bildern, Videos und sonstigen Informationen über die Inszenierung des Fiat sowie der RWE Smart-Station an die RWE Effizienz und den ADAC, soweit sie im Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehen. Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, ihre Wettbewerbsbeiträge auch über den Wettbewerb hinaus für weitere werbliche Zwecke der RWE Effizienz und dem ADAC unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass sie bei der Veröffentlichung ihrer Wettbewerbsergebnisse und -beiträge namentlich genannt werden.
  2. Die Teilnehmer garantieren, dass sie über alle Rechte an dem Beitrag verfügen, dass der Beitrag frei von Rechten Dritter ist und bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Wahrung von Persönlichkeitsrechten (hiermit ist insbesondere der Umgang mit personenbezogenen Daten gemeint) gilt vor allem für die Dokumentation und Berichterstattung der Beiträge über alle Social-Media Kanäle. Sofern auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Abgebildeten damit einverstanden sein, dass das Foto für die Zwecke des Gewinnspiels und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und Themen der Elektromobilität von der RWE Effizienz und dem ADAC verwendet und veröffentlicht wird. Die Teilnehmer verpflichten sich, schriftliche Einwilligungserklärungen der Abgebildeten für die hier in Rede stehende Verwendung der Bilder vorzuhalten, die der RWE Effizienz auf Verlangen vorzulegen sind.
  3. Die Jury bewertet nach freiem Ermessen die Wettbewerbsbeiträge und gibt am 13.11.2011 die Platzierung Wettbewerbsbeiträge bekannt. Die Jury benennt zugleich das Gewinnerteam. Der Veranstalter behält sich vor, den Termin zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge zu verschieben.

VII. Gewinn

  1. Das Gewinnerteam erhält als Sachpreis den im Wettbewerb genutzten Fiat , sowie für jedes Teammitglied des Gewinnerteams ein Fahrsicherheitstraining des ADAC. RWE Effizienz verpflichtet sich, an einem vom Gewinnerteam bestimmten, mit RWE Effizienz abgestimmten Standort eine Ladesäule zu errichten. Details zum Gewinn, insbesondere zur kostenfreien Errichtung der RWE Smart-Station, werden im Wettbewerbsvertrag mit den ausgewählten Teams vereinbart.
  2. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
  3. Alle weiteren Teams erhalten keinen Gewinn. Ein Anspruch auf Vergütung und/ oder Aufwandsentschädigung für die im Rahmen des Wettbewerbs erbrachte Leistung und die im Rahmen des Wettbewerbs verbrauchten Materialien besteht nicht.

VIII. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss

  1. RWE Effizienz behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die RWE Effizienz zu.
  2. RWE Effizienz behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
  3. RWE Effizienz behält sich vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern oder den zeitlichen oder geografischen Rahmen auszuweiten oder zu begrenzen, den Inhalt der Preise zu variieren, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen und die Änderung angemessen ist. RWE Effizienz verpflichtet sich, die neuen Bedingungen oder eine eventuelle Preisannullierung auf der Website www.art-of-emobility.com bekannt zu geben.

IX. Datenschutz

  1. Abweichend von unseren allgemeinen Regelungen zum Datenschutz auf unserer Internetpräsenz gilt für das Gewinnspiel nachfolgende besondere Datenschutzerklärung, welche den allgemeinen Regelungen vorgeht.
    Die RWE Effizienz GmbH und beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die im Rahmen des Gewinnspiels von den Teilnehmern erhobenen Daten und Wettbewerbsbeiträge zur Durchführung des Gewinnspiels und für die spätere Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und Themen der Elektromobilität. Zur Durchführung zählt auch die Übermittlung von Daten und Wettbewerbsbeiträgen der Teilnehmer an die Kooperationspartner (ADAC e.V., Am Westpark 8 • 81373 München und an TAS Emotional Marketing GmbH, Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen), damit die Jurymitglieder dieser Kooperationspartner eine Bewertung des Gewinnspielbeitrages vornehmen können.
    Darüber hinaus nutzt RWE Effizienz die Daten der Mitglieder des Gewinnerteams, um diese nach ca. einem Jahr zu befragen, welche Erfahrungen diese mit dem Gewinn gemacht haben.
  2. Auf Wunsch erteilt RWE Effizienz jedem Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die von ihm gespeichert wurden und wird diese nach Aufforderung umgehend unentgeltlich vernichten. Hierzu genügt eine formlose Nachricht per E-Mail. Ihren Widerspruch können Sie unter dem Stichwort „Datenschutz“ ohne Angabe von Gründen an die RWE Effizienz GmbH [RWE Effizienz GmbH, Kundenservice, Postfach 1616, 50306 Brühl, Email: autostrom[at]rwe.com] senden.

X. Teilnahmegebühr

Für die Teilnahme am Gewinnspiel fällt keine Teilnahmegebühr an. Die Gewinnchancen sind nicht vom Erwerb eines Produktes von RWE Effizienz abhängig.

XI. Haftung

Die Haftung von RWE Effizienz ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

XII. Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden.